Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

In Deutschland wird für mehr als 16 Mio. Kinder Kindergeld gezahlt. Das Auszahlungsvolumen betrug im Jahr 2015 über 39 Mrd. Euro. Das Kindergeld wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland bearbeiten, gibt es über 8 000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 Prozent (Kinder von öffentlich Bediensteten). Bei einer derart hohen Anzahl von Familienkassen sind die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsvollzug nur schwer zu erreichen.
Das Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2835) leitet eine grundlegende strukturelle Reform der Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes ein. Dazu geht die Kindergeldbearbeitung der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes auf die Bundesagentur für Arbeit oder alternativ auf das Bundesverwaltungsamt über. Für den Bereich von Ländern und Kommunen erhalten die öffentlichen Arbeitgeber die Möglichkeit, ebenfalls Zuständigkeit und Fallbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben.
Quelle: Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes