Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht soll das Strom- und Energiesteuerrecht umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
Quelle: Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht