Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG)

Das Gesetz dient der Umsetzung des sogenannten EU-Bankenpakets. Es enthält Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Bankensektor und zur Stärkung der Proportionalität. Zur Risikoreduzierung werden die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken im Einklang mit internationalen Standards gestärkt. Dazu werden eine verbindliche Verschuldungsquote (Leverage Ratio) und eine strukturelle Liquditätsquote (Net Stable Funding Ratio) eingeführt. Außerdem wird ein internationaler Standard zu Verlustpuffern (Total Loss Absorbing Capacity) umgesetzt, um die Abwicklung von Banken glaubwürdig zu machen und die Steuerzahler zu schützen.
Quelle: Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG)