Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr

Deutschland verfolgt das Ziel, bis 2020 seinen CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch der Verkehrssektor seine Emissionen mindern. Die Steigerung des Anteils der Elektrofahrzeuge ist eine zentrale Maßnahme, damit der Sektor Straßenverkehr einen adäquaten Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen und somit zur angestrebten Dekarbonisierung leistet. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 (BGBl. I S. 2498) sieht dafür Änderungen am Kraftfahrzeugsteuergesetz und am Einkommensteuergesetz vor.
Quelle: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr