Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG)

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise in den Jahren 2007 und 2008 wurden umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken beschlossen. Mit diesen Maßnahmen sollte die Widerstandskraft der Banken in Krisenfällen erhöht und das Risikomanagement der Banken verbessert werden. Zudem wurden infolge der Finanzkrise Maßnahmen zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit von systemrelevanten Banken beschlossen. Zahlreiche Maßnahmen wurden durch das EU-Bankenpaket von 2019 schon umgesetzt. Weitere Maßnahmen treten 2021 in Kraft, um auch für künftige Krisen ausreichend Puffer aufzubauen und Risiken für die Stabilität des Finanzmarktes weiter zu reduzieren.
Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG)