Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Mit dem Gesetz soll der bis zum 31. Mai 2021 befristete 100 %-ige Lohnsteuereinbehalt für Reeder um weitere sechs Jahre verlängert werden. Zudem soll der Lohnsteuereinbehalt aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr länger auf die deutsche Flagge beschränkt, sondern auf EU/EWR-Flaggen ausgeweitet werden. Die Anwendung der Neuregelung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Quelle: Gesetz zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt