Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 8d KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge nach § 10a GewStG–Gewerbesteuergesetz Veröffentlicht am 22. März 2021 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 8d KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge nach § 10a GewStG–Gewerbesteuergesetz Das könnte Sie auch interessieren:Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten…Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden…Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden…