Grundsteuer: Grundsteuererklärung für Privateigentum – DigitalService GmbH des Bundes erweitert den Nutzerkreis

Insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören, können ihre Erklärung jetzt auch über das Angebot „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ übermitteln.
Quelle: Grundsteuer: Grundsteuererklärung für Privateigentum – DigitalService GmbH des Bundes erweitert den Nutzerkreis