Höherer Freubetrag. Weniger Steuern.

Seit 1. Januar 2024 gilt der zweite Schritt beim Inflationsausgleichsgesetz: Die Bürgerinnen und Bürger werden – nach dem bereits erfolgten ersten Schritt 2023 – bei der Lohn- und Einkommensteuer um weitere 14 Milliarden Euro entlastet.
Quelle: Höherer Freubetrag. Weniger Steuern.