Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Nichtbeanstandung Veröffentlicht am 25. Januar 2023 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Nichtbeanstandung Das könnte Sie auch interessieren:Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder…Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder…Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines…