Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden

Das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2020 tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 15. Februar 2017 – IV A 3 – S 0336/07/10010 – 2 – (BStBl I S. 283)
Quelle: Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden