Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO

Der Anwendungserlass zu § 146a der Abgabenordnung wird ab dem 1. Januar 2024 neugefasst. Hierbei wird insbesondere auf die notwendigen Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eingegangen.
Quelle: Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO