Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.
Quelle: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung