Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie weitere Förderung der E-Mobilität

Im Dezember 2018 sind steuerliche Regelungen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität in Kraft getreten. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies konkret, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zu Jobtickets steuerfrei gestellt werden. Zudem entfallen die bisher bei der privaten Nutzung eines betrieblichen (E-)Fahrrads anfallenden Ertragsteuern. Auch die Elektromobilität wird gezielter gefördert.
Quelle: Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie weitere Förderung der E-Mobilität