Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden

Bund und Länder haben in Sondersitzungen zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses die für Naturkatastrophen vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen erweitert und die Berücksichtigung dieser Maßnahmen auch in den nicht vom Hochwasser betroffenen Ländern geregelt.
Quelle: Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden