Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :013) und vom 7. Juni 2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :017)
Quelle: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten