Umsatzsteuer; Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren Veröffentlicht am 19. Mai 2016 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Umsatzsteuer; Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren Das könnte Sie auch interessieren:Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?…II R 27/14, Urteil vom 02.03.2016Kommission verklagt Deutschland wegen nicht erfolgter…