Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021; Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Regelungen unter Ziffer II., III. und V. des BMF-Schreibens vom 23. Juli 2021, Bundessteuerblatt Teil I (BStBl I) Seite 1024, über den 31. Oktober 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin anzuwenden.
Quelle: Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021; Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021