Umsatzsteuer; Validierte EMCS – Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Veröffentlicht am 12. Juli 2023 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Umsatzsteuer; Validierte EMCS – Eingangsmeldungen als Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Das könnte Sie auch interessieren:UmsatzsteuerUmsatzsteuer; Steuerbefreiung für Leistungen für die…Umsatzsteuer