Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und b UStG; Abgabe von Medikamenten

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2005 – C-394/04 und C-395/04, Ygeia, festgestellt, dass Dienstleistungen, die naturgemäß im Rahmen von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen erbracht werden und im Prozess der Erbringung dieser Dienstleistungen zur Erreichung der damit verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich sind, „eng verbundene Umsätze“ im Sinne der Richtlinienvorschrift – Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe b der 6. EG-RL (jetzt: Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe b MwStSystRL) – darstellen.
Quelle: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und b UStG; Abgabe von Medikamenten