Umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise; Verlängerung der getroffenen Billigkeitsregelungen bis zum 31. Dezember 2022 Veröffentlicht am 14. Dezember 2021 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise; Verlängerung der getroffenen Billigkeitsregelungen bis zum 31. Dezember 2022 Das könnte Sie auch interessieren:Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im…Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang…Verlängerung der Erklärungsfrist für…