Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Anwendung des Vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der NATO-Hauptquartiere

Hierzu: BMF-Schreiben vom 12. Mai 2023.
Quelle: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Anwendung des Vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der NATO-Hauptquartiere