Unternehmen sparen weiter Energie und erhalten damit eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Das Bundeskabinett hat am 22. Dezember 2021 auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2022 wieder den sogenannten Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können.
Quelle: Unternehmen sparen weiter Energie und erhalten damit eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer