Unternehmen sparen weiter Energie und erhalten damit eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer

Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 auf Grundlage eines Monitoringberichts des RWI – Leibniz – Institut für Wirtschaftsforschung e.V. festgestellt, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2021 wieder den sogenannten Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können.
Quelle: Unternehmen sparen weiter Energie und erhalten damit eine Teilentlastung von Strom- und Energiesteuer