Verlängerung der Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Die Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das sog. „Bundesmodell“ anwenden, haben die Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis 31. Januar 2023 verlängert. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022, Seite 1448).
Quelle: Verlängerung der Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts