Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft

Die Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft (ALFV) regelt die näheren Einzelheiten zu den in der Leiharbeitsanzeige erforderlichen Angaben und bestimmt, dass die Anzeigen gegenüber den Hauptzollämtern, in deren Bezirk der Einsatz der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erfolgen soll, abzugeben sind.
Quelle: Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft