Verordnung zur Abgrenzung der Steuerpflicht nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz infolge der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

In der durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 ausgelösten Ausnahmesituation werden kraftfahrzeugsteuerlich begünstigte Fahrzeuge auch im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beseitigung der durch die Hochwasserkatastrophe verursachten Folgen und damit für andere als ausschließlich die begünstigten Zwecke eingesetzt.
Quelle: Verordnung zur Abgrenzung der Steuerpflicht nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz infolge der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021