Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung

Die Steueroasen-Abwehrverordnung (StAbwV) benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind. Die Aktualisierung der EU-Liste soll am 17. Oktober 2023 im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) gebilligt werden. Da die EU-Liste bereits geeint ist, wird dies ohne Aussprache erfolgen. In die aktualisierte EU-Liste wurden Antigua und Barbuda, Belize, die Russische Föderation und die Seychellen neu aufgenommen. Damit befinden sich auf der EU-Liste nun 16 Staaten bzw. Steuerhoheitsgebiete. Die Änderungsverordnung setzt diese voraussichtliche Erweiterung gemäß § 3 Abs. 1 StAbwG in das deutsche Recht um.
Quelle: Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung