Vierte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung

Die Rechtsverordnung soll über die Mehrseitige Vereinbarung mit Staaten und Hoheitsgebieten, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten noch nicht die Mehrseitige Vereinbarung gezeichnet haben und nicht von der CbCRAusdV vom 11. Juni 2018, der , der und der erfasst sind, hinaus weitere Staaten und Hoheitsgebieten umfassen, nämlich Aserbaidschan, Malediven und die Türkei.
Quelle: Vierte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung