Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Seit dem Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1722) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Bundesministerien, Länder und Verbände können sich bis zum 2. Mai 2017 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen äußern.
Quelle: Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen