Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei gemischt genutzten Grundstücken; Veröffentlicht am 20. Oktober 2022 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei gemischt genutzten Grundstücken; Das könnte Sie auch interessieren:Umsatzsteuersatz für digitale Medien nach § 12…Muster der Umsatzsteuererklärung für die…Umsatzsteuer; Einführungsschreiben zur…