Wie wird das Kurzarbeitergeld steuerlich behandelt?

Das Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, wie z.B. das Arbeitslosen-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld. Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Es wird jedoch – wie alle Lohnersatzleistungen – berücksichtigt, wenn der individuelle Einkommensteuersatz ermittelt wird, der sogenannte Progressionsvorbehalt.
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