Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen

Das FG Köln entschied, dass Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden gehen (Az. 3 K 870/17).
Quelle: Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen