Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Abs. 6 EStG bei gebündelter Vermögensanlage für rechtlich unselbstständige Stiftungen der Kommunen

Das BMF hat in Ergänzung seines Schreibens vom 18.01.2016 zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer bestimmt, dass vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Abs. 6 EStG bei gebündelter Vermögensanlage für rechtlich unselbstständige Stiftungen der Kommunen Abstand genommen wird (Az. IV C 1 – S-2404 / 10 / 10005).
Quelle: Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug nach § 44a Abs. 6 EStG bei gebündelter Vermögensanlage für rechtlich unselbstständige Stiftungen der Kommunen