Änderung am Kfz-Steuergesetz

Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sollen die Kohlendioxid-Werte von neuen Personenkraftwagen ab 01.09.2018 neu nach einer weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge ermittelt und auch die Kfz-Steuer entsprechend neu bemessen werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Quelle: Änderung am Kfz-Steuergesetz