Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen

Bisher gewährte Befreiungen von der Stromsteuer zum Beispiel für Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt gelten als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages. Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf eingebracht, um diese Befreiungen von der Steuer beihilferechtskonform auszugestalten (19/8037).
Quelle: Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen