Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch Art. 5 InvStRefG

Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19. Juli 2016 wurde eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Das BMF teilt mit, dass hierzu durch Art. 1 InvStRefG das Investmentsteuergesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu gefasst wurde. Diese Neufassung erforderte auch eine Änderung der Gesetze, die Bezug auf das InvStG nehmen (Az. III C 3 – S-7160-h / 16 / 10001).
Quelle: Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch Art. 5 InvStRefG