Änderungen ab Januar 2020: Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Für den nichtkommerziellen Reiseverkehr wird lt. BMF ab Januar 2020 eine Wertgrenze für die Umsatzsteuerrückerstattung eingeführt. Damit werden Einkäufe erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 Euro von der Umsatzsteuer befreit, sodass mit einer Verbesserung der Zollabfertigung und Entlastung der Infrastruktur an den Grenzen gerechnet wird.
Quelle: Änderungen ab Januar 2020: Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr