Alles zu seiner Zeit: Steuererklärung 2012 noch bis zum 02.01.2017 einreichen

Frei nach dem Motto “Aufgeschoben ist nicht aufgehoben”, wird auch die unliebsame Steuererklärung allzu oft auf die lange Bank geschoben. In diesem Zusammenhang weist der DStV darauf hin, dass die Erklärung für das Jahr 2012 dem Finanzamt bis zum 02.01.2017 vorliegen muss.
Quelle: Alles zu seiner Zeit: Steuererklärung 2012 noch bis zum 02.01.2017 einreichen