Altersentlastungsbetrag stellt keine Diskriminierung Jüngerer dar

Der Umstand, dass der Altersentlastungsbetrag erst ab einem Alter von 64 Jahren gewährt wird, ist keine unzulässige Ungleichbehandlung jüngerer Steuerpflichtiger. Das entschied das FG Münster (Az. 10 K 1979/15 E).
Quelle: Altersentlastungsbetrag stellt keine Diskriminierung Jüngerer dar