Antrag auf Grundsteuererlass bis 31. März stellen

Hauseigentümer, die es trotz erheblicher Bemühungen nicht schaffen, eine Immobilien zu vermieten, können mit einem teilweisen Erlass der Grundsteuer B rechnen. Ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2016 muss bis spätestens zum 31. März 2017 bei den Städten und Gemeinden eingegangen sein. Darauf weist der BdSt hin.
Quelle: Antrag auf Grundsteuererlass bis 31. März stellen