Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert – Steuerberater atmen auf

Die Bundes­regierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungs­hilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen. Dies teilt die BStBK mit.
Quelle: Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert – Steuerberater atmen auf