Das Antragsrecht für eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für eine behinderte Person geht nach deren Tod auf den Rechtsnachfolger über. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 13 K 1012/18).
Quelle: Antragsrecht für Kfz-Steuer-Befreiung für behinderte Person geht nach deren Tod auf Rechtsnachfolger über