Anwendungsfragen zum InvStG 2018

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung insbesondere zu folgenden Themen beantwortet: Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) und Wertpapierpensionsgeschäfte mit Investmentfonds, Ausgabenabzug im Zusammenhang mit Investmenterträgen (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :013).
Quelle: Anwendungsfragen zum InvStG 2018