Ausländische Kapitaleinkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt

Das FG Münster entschied, dass ausländische Kapitaleinkünfte eines nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Az. 11 K 2115/15 E).
Quelle: Ausländische Kapitaleinkünfte unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt