Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG

Das BMF gibt den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist (Az. IV C 7 – S-3102 / 07 / 10001).
Quelle: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG