Bedeutung der BBiG-Novelle für die bestehenden Fortbildungsbezeichnungen

Nach Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 sind Anpassungen bei den bestehenden Fortbildungsbezeichnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe lt. DStV zumindest in der unmittelbaren Zukunft nicht zu erwarten. Den Takt geben hier entsprechende gesetzliche Übergangsvorschriften vor.
Quelle: Bedeutung der BBiG-Novelle für die bestehenden Fortbildungsbezeichnungen