Der Behindertenpauschbetrag schließt die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen “Epilepsiehund” als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung aus. Der Steuerpflichtige habe ein Wahlrecht: Behindertenpauschbetrag oder steuerliche Berücksichtigung der Einzelaufwendungen, so das FG Baden-Württemberg (Az. 2 K 2338/15).
Quelle: Behindertenpauschbetrag schließt steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für "Epilepsiehund" als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung aus