Berichtigungsverfahren bei unzutreffend als umsatzsteuerpflichtig behandelten Grundstücksverkäufen

Laut FG Baden-Württemberg kann der Berichtigungsanspruch nach § 14c Abs. 2 UStG nur im Rahmen eines gesonderten Berichtigungsverfahrens und nicht durch einen Antrag auf geänderte Umsatzsteuerfestsetzung geltend gemacht werden (Az. 1 K 2292/15).
Quelle: Berichtigungsverfahren bei unzutreffend als umsatzsteuerpflichtig behandelten Grundstücksverkäufen