Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung der Zweitwohnungsteuer

Damit sich künftig mehr Menschen mit Erstwohnsitz im Land Berlin anmelden, will der Senat die steuerlichen Vorschriften zur Zweitwohnung ändern. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Zweitwohnungsteuer von derzeit 5 auf künftig 15 Prozent der Jahresnettokaltmiete ab 01.01.2019 vor.
Quelle: Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung der Zweitwohnungsteuer